Grundsatz
Das Honorar bemisst sich in der Regel nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz richtet sich nach den Empfehlungen der Schaffhauser Anwaltskammer und beträgt CHF 260.00 zzgl. MwSt.
Zu Beginn des Mandats wird der Stundenansatz vereinbart; in der Regel wird ein Kostenvorschuss verlangt.
Auslagen
Zusätzlich zum Honorar wird eine Kleinspesenpauschale von 3 % der Honorarsumme für Porti, Telekommunikationskosten, Fotokopien und weitere Kleinspesen erhoben. Übrige Auslagen wie Reisekosten, Gerichtsgebühren und Behördenkosten sind zusätzlich zu ersetzen.
Transparenz
Sie werden über Aufwand und Kosten transparent informiert. Eine nachvollziehbare Abrechnung ist selbstverständlich.
Rechtsschutzversicherung
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird die Deckung geprüft und auf Wunsch bei der Anmeldung und Abwicklung des Falles unterstützt.
Erstkontakt
Eine erste Kontaktaufnahme zur Klärung des weiteren Vorgehens ist in der Regel unentgeltlich.
Unentgeltliche Rechtspflege
Soweit in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden.