Honorar

Grundsatz

Das Honorar bemisst sich in der Regel nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz richtet sich nach den Empfehlungen der Schaffhauser Anwaltskammer und beträgt CHF 260.00 zzgl. MwSt.

Zu Beginn des Mandats wird der Stundenansatz vereinbart; in der Regel wird ein Kostenvorschuss verlangt.

Auslagen

Zusätzlich zum Honorar wird eine Kleinspesenpauschale von 3 % der Honorarsumme für Porti, Telekommunikationskosten, Fotokopien und weitere Kleinspesen erhoben. Übrige Auslagen wie Reisekosten, Gerichtsgebühren und Behördenkosten sind zusätzlich zu ersetzen.

Transparenz

Sie werden über Aufwand und Kosten transparent informiert. Eine nachvollziehbare Abrechnung ist selbstverständlich.

Rechtsschutz­versicherung

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird die Deckung geprüft und auf Wunsch bei der Anmeldung und Abwicklung des Falles unterstützt.

Erstkontakt

Eine erste Kontaktaufnahme zur Klärung des weiteren Vorgehens ist in der Regel unentgeltlich.

Unentgeltliche Rechtspflege

Soweit in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden.

Honorar
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