NACH ZEITAUFWAND
Das Honorar wird üblicherweise auf Stundenbasis verrechnet und wird individuell vereinbart. Der Stundenansatz richtet sich nach den Empfehlungen der Schaffhauser Anwaltskammer. Hinzu kommen eine Kleinspesenpauschale von 3% sowie allfällige weitere Auslagen. In der Regel wird ein Kostenvorschuss verlangt. Es kann ein Kostendach vereinbart werden.
PAUSCHALHONORAR
Bei klar definierten Aufträgen, z.B. bei Gründungen von Gesellschaften oder für Vertragsentwürfe, kann ein Fixpreis vereinbart werden. Dies erleichtert Ihnen die Budgetierung.
RECHTSCHUTZ
Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, klären Sie bitte vor der ersten Kontaktaufnahme mit mir bei der Versicherung ab, ob Ihr Fall von der Versicherung gedeckt ist und Sie auf Kosten der Versicherung eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen können.
UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE
Sofern Sie nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen, kann in Gerichts- und Verwaltungs-verfahren das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden. Ich bitte um Zusammenstellung der Belege für Ihre monatlichen Einkünfte und Ausgaben – sofern möglich noch vor Kontaktaufnahme mit mir, damit bereits in diesem Stadium abgeschätzt werden kann, ob ein entsprechendes Gesuch Aussichten auf Erfolg hat.